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Energiepolitik

Bericht aus Berlin: EnergieKostenDämpfungsprogramm (EKDP) und Priorisierung bei Gasknappheit

Hintergründe zum neuen EnergieKostenDämpfungsprogramm (EKDP) und Einsatz des ZV für Weiterbelieferung mit Gas bei Gasknappheit.

1. Das gesetzliche Regelwerk in Deutschland enthält bereits eine Regelung, nach der Privathaushalte und soziale Einrichtungen bei Gasknappheit bevorzugt werden sollen. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat am 20.07.2022 ergänzend dazu einen „europäischen Plan für eine Senkung der Gasnachfrage“ vorgelegt. Dieser „Plan“ soll schon am kommenden Dienstag von den Energieministern der Mitgliedstaaten ohne Beteiligung des EU-Parlaments beschlossen werden. Der Plan ist als EU-Verordnung angelegt und sieht lt. Tagesschau vom 20.07.2022 vor, dass bei einer Gasmangellage Privathaushalte, Krankenhäuser und „wichtige Industrien“ Priorität haben. An systemrelevante, energieintensive Branchen wie das Bäcker- oder das Textilreinigerhandwerk, die nicht zur Industrie gehören, wurde demnach scheinbar von der EU-Kommission nicht gedacht. Der ZV hat sich daher an die Bundesregierung und die EU-Kommission gewandt und gebeten, sich kurzfristig dafür einzusetzen, dass der o.g. Plan geändert und um die Ernährungswirtschaft ergänzt wird.

Der ZV vertritt, wie andere Wirtschaftsverbände auch, die Position, dass die Lebensmittelproduktion systemrelevant ist und deswegen privilegiert beliefert werden muss. Das gesetzliche Regelwerk – und der nun vorgelegte Plan der EU-Kommission (s.o.) - wonach Privathaushalte und soziale Einrichtungen bei Gasknappheit bevorzugt werden sollen, müssen daher aus Sicht unseres ZV entsprechend angepasst werden. Denn es dürfte niemandem geholfen sein, wenn im Fall einer Gasknappheit Privathaushalte weiter mit Gas versorgt werden, die betroffenen Beschäftigten aber dann ihren Arbeitsplatz verlieren, Unternehmen zur Aufgabe gezwungen werden und die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln in Gefahr gerät.

2. Die Bundesregierung hat ein neues „EnergieKostenDämpfungsProgramm“ (EKDP) auf den Weg gebracht, mit dem Belastungen oberhalb der Verdoppelung der Kosten für Erdgas und Strom gedämpft werden sollen. Wir haben das Programm geprüft, Rücksprache mit der Wirtschaftsabteilung des ZDH und eine Auskunft hierzu beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeholt. Ergebnis: Handwerksbäckereien können u.a. deswegen keine Zuschüsse/Förderung aus dem Programm beantragen, weil sie nicht einer Wirtschaftsbranche nach Anhang I der „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ (KUEBLL) angehören und weil bei der Ermittlung der Energiebeschaffungskosten die Kosten für Heizstoffe und Energieerzeugnisse, die insbesondere in der Bäckereiproduktion verwendet werden, nicht berücksichtigungsfähig sind. Wir haben der Bundesregierung und der EU-Kommission daher die Forderung und Erwartung übermittelt, dass dies korrigiert und das Programm so geändert oder ergänzt wird, dass die danach vorgesehenen Hilfen auch Handwerksbäckereien offenstehen. Diese Forderung haben wir mit folgenden Argumenten begründet:

  • Die Betriebe des Bäckerhandwerks sind seit Monaten einer dramatischen Kostensteigerung im Bereich der Energie-, Rohstoff- und Personalkosten ausgesetzt, die sie nur begrenzt an Kunden weitergeben können. Wenn diese Entwicklung anhält, sind Betriebe und Arbeitsplätze in Gefahr.
  • Handwerksbäckereien sind systemrelevante Unternehmen, bei denen mit Hilfe von Zuschüssen eine existenzbedrohende Situation verhindert werden muss.
  • Etwaige von der Bundesregierung bereitgestellte Hilfen für energieintensive Unternehmen dürfen nicht nur der Industrie zugeteilt werden, sondern müssen fair, gerecht und solidarisch gewährt werden, das heißt auch energieintensiven, systemrelevanten Branchen wie dem Bäckerhandwerk zur Verfügung gestellt werden. Alles andere wäre ungerecht und unsolidarisch.

3. Der ZDH wird sich in Videokonferenzen, die einmal wöchentlich mit Vertretern der Bundesregierung stattfinden, weiter dafür einsetzen, dass auch Betriebe des Bäckerhandwerks in den Genuss von Hilfen kommen.

Parallel dazu haben wir uns schriftlich an die Bundesregierung und die EU-Kommission wegen der beiden o.g. Punkte gewandt (s.o.).

Parallel dazu haben wir ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem sich die Betriebe jetzt, heute noch, an die für sie zuständigen Bundes- und Landtagsabgeordneten ihres Wahlkreises wenden sollten.

 

Stand: 22.07.2022